Die Frage taucht in Foren, Werbetexten und Beratungsanfragen immer wieder auf: Reicht eine Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA) aus, um deutsche Spielerinnen und Spieler legal anzunehmen? Die Antwort lautet seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-440/23 vom 16. April 2026 unmissverständlich nein. Die folgenden Abschnitte erläutern die rechtliche Konstruktion, die Klassen und Nummern der MGA-Lizenz, das Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und die praktische Prüfung einer MGA-Lizenznummer im öffentlichen Register.

Was bedeutet eine MGA-Lizenz aus Malta überhaupt?

Die Malta Gaming Authority mit Sitz in Santa Venera ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Glücksspielangebote, die aus Malta heraus erbracht werden. Sie erteilt Lizenzen an Veranstalter und Vermittler von Online-Glücksspielen und überwacht deren Geschäftsbetrieb anhand des maltesischen Gaming Act und nachgeordneter Verordnungen. Die MGA versteht sich selbst als europäisch ausgerichtet, viele Konzessionsnehmer richten ihr Marketing auf den gesamten EU-Wirtschaftsraum aus, ohne den jeweiligen nationalen Rechtsrahmen detailliert zu prüfen.

Aus Sicht der maltesischen Aufsicht ist eine MGA-Konzession eine ordnungsgemäß erteilte staatliche Genehmigung zur Veranstaltung von Glücksspielen. Diese Genehmigung gilt jedoch zunächst nur für das maltesische Hoheitsgebiet. Ob ein Anbieter mit dieser Lizenz auch in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden darf, entscheidet ausschließlich das nationale Recht jenes Mitgliedstaates. Für Deutschland ist diese Antwort durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des EuGH eindeutig geregelt.

Ein häufiger Trugschluss in Werbetexten lautet, eine EU-Lizenz aus Malta sei aufgrund der Dienstleistungsfreiheit automatisch in ganz Europa gültig. Diese Behauptung greift jedoch zu kurz: Sie übersieht die ständige Rechtsprechung des EuGH, nach der Glücksspielregulierung wegen ihrer Bedeutung für die öffentliche Ordnung und den Schutz von Spielerinnen und Spielern als gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit anerkannt ist.

Welche Klassen und Lizenznummern verwendet die MGA?

Die MGA strukturiert ihre Konzessionen in mehrere Klassen, die sich nach der Art des angebotenen Spiels und nach der Stellung des Lizenznehmers in der Wertschöpfungskette unterscheiden. Im Endkundengeschäft sind insbesondere B2C-Konzessionen relevant, im Zulieferbereich B2B-Konzessionen für Plattformbetreiber, Spielentwickler oder Zahlungsdienstleister.

Die Lizenznummern folgen einem standardisierten Format. Eine typische B2C-Endkundenlizenz wird etwa als MGA/B2C/[laufende Nummer]/[Ausstellungsjahr] geführt. Ein konkretes Beispiel aus einem dokumentierten Verfahrenskontext: Die European Lotto and Betting Limited, Betreiberin der Marke Lottoland, wird unter der MGA-Lizenz MGA/B2C/609/2018 geführt, das offizielle Ausstellungsdatum ist der 25. Februar 2019. Diese Information lässt sich über das öffentliche MGA-Register sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Marken nachvollziehen.

Wer mit einer solchen Lizenznummer konfrontiert wird, kann zwei Dinge ableiten: erstens, ob es sich tatsächlich um einen aktiven Lizenznehmer aus Malta handelt; zweitens, in welcher Klasse und für welches Geschäftsmodell die Konzession erteilt wurde. Was sich aus der Nummer allein nicht ableiten lässt, ist die Berechtigung, in einem anderen Mitgliedstaat aktiv zu sein. Diese Berechtigung ergibt sich ausschließlich aus dem Recht des Ziellandes.

Schematische Darstellung des Aufbaus einer MGA-Lizenznummer im Format MGA/B2C/Nummer/Jahr

Wie verhält sich die maltesische Lizenz zur deutschen Erlaubnispflicht?

Die deutsche Erlaubnispflicht im Online-Glücksspiel ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Wer in Deutschland öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist seit dem 1. Januar 2023 vollumfänglich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle. Wer mehr zum Aufbau des deutschen Erlaubnissystems wissen möchte, findet im Regulierungs-Kapitel eine detaillierte Darstellung der Architektur.

Eine MGA-Lizenz ist in diesem System keine deutsche Erlaubnis. Sie ist auch kein Surrogat für eine deutsche Erlaubnis. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nennt als zulässige Anbieter ausschließlich solche, die über eine inländische Konzession verfügen. Ohne diese Konzession ist die Veranstaltung verboten, unabhängig davon, ob im Ausland eine Erlaubnis vorliegt.

Wer auf Art. 56 AEUV verweist, übersieht die abgestufte Argumentation des EuGH. Glücksspielangebote fallen zwar grundsätzlich unter die Dienstleistungsfreiheit, der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass nationale Beschränkungen aus Gründen des Verbraucherschutzes, der Suchtprävention und der Kriminalitätsbekämpfung zulässig sind, sofern sie kohärent und systematisch ausgestaltet sind. Das deutsche Erlaubnissystem mit OASIS-Sperrdatei, LUGAS-Limit und Spielerschutzmechanismen erfüllt diese Anforderungen aus Sicht des EuGH.

Konzeptionelle Darstellung der EU-Dienstleistungsfreiheit und der Grenzen durch nationale Glücksspielmonopole

Was bedeutet das EuGH-Urteil vom 16. April 2026 in der Sache C-440/23?

Das Urteil des EuGH vom 16. April 2026 ist die zentrale höchstrichterliche Entscheidung für die Bewertung maltesischer Lizenzen in Deutschland. Vorgelegt wurde die Frage vom Civil Court Malta im Verfahren der European Lotto and Betting Limited gegen einen Verbraucher, der verlorene Einsätze aus einem Online-Glücksspiel zurückgefordert hatte. Die maltesische Klägerin verfügte über eine MGA-Lizenz und vertrat die Auffassung, das deutsche Verbot beschränke die Dienstleistungsfreiheit in unzulässiger Weise.

Der EuGH hat in seinem Urteil mit Pressemitteilung Nr. 53/2026 vom selben Tag entschieden, dass das Unionsrecht einem nationalen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und bestimmten Wettspielen nicht entgegensteht. Die Beschränkung dient nach Auffassung des Gerichtshofs legitimen Zielen, insbesondere der Lenkung des Spieltriebs in kontrollierte Bahnen und der Bekämpfung des Schwarzmarkts. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof klar, dass nationale Gerichte zivilrechtliche Folgen an dieses Verbot anknüpfen dürfen, einschließlich der Nichtigkeit der Spielverträge und der Rückforderung verlorener Einsätze. Auch die Berufung auf eine maltesische Lizenz schließt eine solche Verbraucherklage nicht als rechtsmissbräuchlich aus.

Die Konsequenz dieses Urteils für die Praxis ist erheblich. Anbieter mit MGA-Konzession können sich gegenüber deutschen Spielerinnen und Spielern nicht erfolgreich auf ihre maltesische Erlaubnis berufen, wenn sie über keine deutsche Konzession verfügen. Spielverträge mit solchen Anbietern sind nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 GlüStV nichtig. Verlorene Einsätze können nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Wer detaillierte Informationen zu den zivilrechtlichen Folgen aus C-440/23 sucht, findet diese im entsprechenden Cluster zum Verbraucherschutzrecht.

Konzeptionelle Darstellung des Europäischen Gerichtshofs mit Bezug auf das Urteil vom 16. April 2026

Quelle: Pressemitteilung 53/2026 des Gerichtshofs der Europäischen Union, abrufbar über die offizielle Curia-Plattform unter curia.europa.eu (PDF cp260053de). Die deutsche Erlaubnispflicht ist geregelt im Glücksspielstaatsvertrag 2021, dessen konsolidierte Fassung über gesetze-im-internet.de sowie über die jeweiligen Landesrechtsportale zugänglich ist.

Wie lässt sich eine MGA-Lizenznummer in der Praxis überprüfen?

Die MGA stellt für die Lizenzverifikation eine öffentliche Schnittstelle bereit. Über das Verifizierungsportal der Behörde lässt sich anhand der angegebenen Lizenznummer oder des Firmennamens prüfen, ob ein Lizenzeintrag besteht, welche Klassen abgedeckt sind und ob die Konzession aktiv, ausgesetzt oder erloschen ist. Praktisch geht man so vor: Auf der Webseite des Anbieters wird die Lizenznummer gesucht, meist im Footer oder im Impressum. Diese Nummer wird mit dem Eintrag im offiziellen Verifizierungsportal abgeglichen. Stimmen Firmenname, Lizenznummer und Klasse überein, handelt es sich um einen aktiven MGA-Lizenznehmer.

Beispielhafte Schritte zur Lizenzverifikation

Schritt 1: Lizenznummer aus dem Footer oder Impressum entnehmen (Format MGA/B2C/[Nr]/[Jahr]). Schritt 2: Verifikationsportal der MGA aufrufen und Nummer oder Firmennamen eingeben. Schritt 3: Eintrag mit den Angaben auf der Anbieterseite vergleichen, insbesondere Firmensitz, Klasse und Konzessionsstatus. Schritt 4: Bedeutung für Deutschland separat prüfen: Eine aktive MGA-Eintragung sagt nichts über die Zulässigkeit gegenüber deutschen Verbrauchern aus.

Wichtig ist die saubere Trennung zweier Fragen. Frage eins: Existiert die maltesische Lizenz tatsächlich? Frage zwei: Hat der Anbieter eine deutsche Erlaubnis? Die erste Frage ist mit dem MGA-Register beantwortbar. Die zweite Frage ist nur über die Whitelist der GGL sowie über die direkte Recherche im Verzeichnis erlaubter Anbieter zu klären. Nur wer in der Whitelist steht, verfügt über eine deutsche Erlaubnis. Eine Doppellizenz aus Malta und Deutschland ist möglich, sie muss aber aktiv aus zwei getrennten Registern bestätigt werden.

Symbolbild zur Lizenzverifikation eines maltesischen Online-Glücksspielanbieters im öffentlichen MGA-Register

Welche Rolle spielt die GGL-Whitelist als Maßstab?

Die Whitelist der GGL ist das amtliche Verzeichnis aller Veranstalter, denen die deutsche Aufsicht eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Sportwetten erteilt hat. Die Whitelist wird laufend aktualisiert; seit November 2024 steht sie in einer interaktiven Filterfunktion zur Verfügung. Erlaubnisinhaber für Online-Casinospiele (Tisch- und Kartenspiele, Live-Casino) werden separat geführt und sind nach derzeitigem Stand sehr knapp besetzt, weil Online-Casinospiele in der Regulierungssystematik den Ländern obliegen.

Konkret nennt die GGL für den Bereich Online-Casinospiele nach dem Stand vom 30. November 2025 rund fünf Konzessionen aus den Ländern Schleswig-Holstein und Bayern. Für virtuelle Automatenspiele ist die Anzahl der Konzessionen deutlich höher; sie ist aber für die Frage einer MGA-Konzession irrelevant, denn die GGL prüft jedes Erlaubnisbegehren eigenständig nach deutschem Recht und unabhängig von einer ausländischen Konzession.

Schematische Darstellung der GGL-Whitelist als Referenzregister für erlaubte Glücksspielanbieter in Deutschland

Die Whitelist ist über das offizielle Portal der Behörde abrufbar: glücksspiel-behörde.de — Übersicht erlaubter Anbieter. Wer die Liste mit der eigenen Online-Casino-Auswahl vergleicht, kann unmittelbar erkennen, ob ein Anbieter die deutschen Erlaubnisstandards erfüllt. Eine Diskrepanz zwischen Marketingaussage und Eintrag ist regelmäßig der entscheidende Hinweis, dass nur eine ausländische Konzession vorliegt.

Welche anderen Drittstaaten-Lizenzen sind in der Diskussion?

Neben Malta tauchen in der deutschen Diskussion regelmäßig Curaçao, Anjouan und Kahnawake als Lizenzgeber auf. Diese unterscheiden sich strukturell von der MGA-Lizenz, vor allem in den Kontroll- und Beschwerdemechanismen. Eine vergleichende Darstellung der Drittstaaten-Lizenzen Curaçao, Anjouan und Kahnawake ergänzt diesen Abschnitt um die jeweiligen Aufsichtsbehörden, Lizenzformate und Bewertungsfragen.

Aus deutscher Sicht ist die Einordnung identisch: Auch eine Konzession aus Curaçao, Anjouan oder Kahnawake ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Der EuGH hat im Urteil C-440/23 keinen Vorrang für EU-Lizenzen gegenüber Drittstaatlichen formuliert, sondern den Vorrang des nationalen Schutzregimes bestätigt. Folglich ist die rechtliche Konsequenz für maltesische und nichtmaltesische Auslandslizenzen gleich: keine Berechtigung zur Veranstaltung von Glücksspielen für deutsche Spielerinnen und Spieler ohne zusätzliche deutsche Erlaubnis.

Schematische Übersicht über Drittstaaten-Lizenzen im Online-Glücksspielmarkt im Vergleich zur deutschen Erlaubnis

Welche Hürden bei der Rechtsdurchsetzung gegen MGA-lizenzierte Anbieter bestehen?

Wer eine Rückforderung gegen einen MGA-lizenzierten Anbieter durchsetzen will, sieht sich seit Sommer 2023 mit einem zusätzlichen Hindernis konfrontiert. Das maltesische Parlament hat mit der sogenannten Bill 55 als Vollstreckungshindernis (Art. 56A des maltesischen Gaming Act) eine Norm geschaffen, die maltesische Gerichte anweist, ausländische Urteile gegen MGA-Lizenznehmer nicht anzuerkennen, sofern sie aus Sicht Maltas den Kern der maltesischen Lizenz untergraben. Die Europäische Kommission hat dazu am 18. Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; eine Entscheidung steht aus.

Im Ergebnis bedeutet das: Selbst wenn ein deutscher Spieler einen Rückforderungstitel erstreitet, ist die Vollstreckung in Malta erschwert. Praktische Lösungswege liegen in der Vollstreckung in Vermögen außerhalb Maltas oder im Abwarten des Ausgangs des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Wer den vollständigen Stand der Malta-Bill-55-Problematik nachvollziehen möchte, findet eine detaillierte Aufarbeitung in der separaten Darstellung zum Art. 56A Gaming Act.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Status?

Drei Konsequenzen sind aus dem rechtlichen Status der MGA-Lizenz in Deutschland zu ziehen. Erstens: Eine MGA-Konzession ist keine deutsche Erlaubnis und ersetzt diese auch nicht. Wer in Deutschland öffentliches Glücksspiel veranstaltet, benötigt zwingend eine deutsche Konzession; eine maltesische Lizenz allein berechtigt nicht zur Annahme deutscher Spielerinnen und Spieler. Zweitens: Spielverträge mit MGA-lizenzierten, aber deutsch nicht erlaubten Anbietern sind nach deutscher Rechtslage nichtig und begründen Rückforderungsansprüche. Drittens: Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist faktisch erschwert, solange das maltesische Vollstreckungsproblem ungelöst ist. Wer eine erste Orientierung sucht, findet einen umfassenden Einstieg ins Thema sowie Verweise auf alle vertiefenden Cluster-Seiten auf der Hauptübersicht.

Für die individuelle Prüfung empfiehlt sich der konsequente Abgleich zweier Register: das Verifikationsportal der MGA für die maltesische Konzession und die Whitelist der GGL für die deutsche Erlaubnis. Erst die parallele Existenz beider Einträge belegt ein zulässiges Angebot in Deutschland. Wer einen Anbieter nur in der MGA-Liste, nicht aber in der Whitelist findet, hat es mit einer Konstellation zu tun, die das Bundesrecht nicht als legales Angebot in Deutschland anerkennt.

Verfasst vom Team von „casinoausserlizenz.com".