Wie erreicht man die Redaktion von Casino Ausser Lizenz?

Casino Ausser Lizenz ist auf Hinweise zu Recherchefehlern, veralteten Angaben und neuen Rechtsentwicklungen angewiesen. Anfragen und Korrekturhinweise werden über das nachfolgende Formular sowie auf dem Postweg entgegengenommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Redaktion keine individuelle Rechts- oder Suchtberatung leistet; entsprechende Hinweise auf qualifizierte Stellen folgen weiter unten.

Welche Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten gelten?

Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die übliche Bearbeitungszeit beträgt zwei bis fünf Werktage. Bei umfangreichen Rechercheanfragen oder förmlichen Gegendarstellungsverlangen kann die Bearbeitung länger dauern. Eingegangene Anfragen werden vertraulich behandelt; personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der jeweiligen Bearbeitung verwendet.

Üblicher Redaktionsbetrieb
Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)
Bearbeitung Korrekturhinweise
Inhaltliche Fehler werden vorrangig behandelt und in der Regel innerhalb von 48 Stunden geprüft.
Bearbeitung Datenschutzanfragen
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschverlangen nach Art. 15 ff. DSGVO werden innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat beantwortet, bei komplexen Fällen mit zulässiger Fristverlängerung.

Welche Anliegen können nicht über dieses Formular bearbeitet werden?

Die Redaktion ist weder eine Rechtsberatung noch eine Suchtberatungsstelle. Anfragen, die auf eine konkrete rechtliche Empfehlung im Einzelfall abzielen, sowie Anfragen, die ein akutes problematisches Spielverhalten betreffen, können auf diesem Weg nicht inhaltlich beantwortet werden. In diesen Fällen wird auf die folgenden qualifizierten Stellen verwiesen:

  • Rechtsfragen im Einzelfall: anwaltliche Beratung; die Bundesrechtsanwaltskammer und die örtlichen Rechtsanwaltskammern bieten Suchverzeichnisse für Fachanwältinnen und Fachanwälte.
  • Suchtberatung und Krisenhilfe: BIÖG-Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 (kostenfrei und anonym), check-dein-spiel.de,
  • Aufsichts- und Verbraucherschutzthemen: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Welcher Hinweis gilt zum Spielerschutz?